UNSERE SERVICELEISTUNGEN


Mietverwaltung 
NeuerUnsere Dienstleistung im Detail:
  • der gesamte Verkehr mit den Mietern und Pächtern einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Miet- und Pachtverträgen;
  • die Einziehung, notfalls die Beitreibung der Miet- und Pachtgelder; die Wahrnehmung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte;
  • die gesetzliche Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen, erforderlichenfalls die Inanspruchnahme der Hilfe eines geeigneten Rechtsanwalts;
  • die pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben, sowie der wiederkehrenden Leistungen, ferner die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Hausbewirtschaftung notwendiger Ausgaben;
  • die Führung von sämtlichen erforderlichen Verhandlungen und genaue Beachtung und Durchführung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften;
  • in Übereinstimmung bzw. nach Abstimmung mit dem Auftraggeber der Abschluss von Versicherungsverträgen in ausreichender Höhe gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Glasschäden sowie für die Haus-Haftpflicht und die fristgemäße Zahlung der Versicherungsprämien. Ferner die Vertretung des Auftraggebers gegenüber den Versicherungsgesellschaften zur Wahrung der Rechte des Auftraggebers bei Schadensfällen und Schadensfestsetzungen;
  • die Vergebung der notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, sowie von Lieferungsaufträgen über Heizungsmaterial an geeignete Handwerker oder Lieferanten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber; ferner die Abnahme der ausgeführten Arbeiten und Lieferungen, sowie die Prüfung der entsprechenden Rechnungen, wobei etwaige Preisnachlässe, Rabatte und Vergünstigungen aller Art auf den Rechnungen zu erscheinen haben und dem Hauskonto mit ihrem Geldwert gutzubringen sind;
  • die Einstellung, Überwachung und Entlassung von Hauswarten und sonstigen Hilfskräften, sowie der Abschluss der erforderlichen Dienstverträge;
  • das Anlegen und die laufende Führung ordnungsmäßiger Hausabrechnungen und die Sammlung der Einnahmen-, Ausgabennachweise und Belege, wobei die Hauskasse von anderen Geldern des Beauftragten getrennt zu halten, sicher aufzubewahren und nach außen hin, als dem Auftraggeber gehörig zu bezeichnen ist;
  • die Pflicht, den Auftraggeber unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter, in Kenntnis zu setzen. Im übrigen hat der Beauftragte alle diejenigen Handlungen vorzunehmen, die geeignet und erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und um es ordnungsgemäß benutzen zu können, besonders, wenn es sich um die Beseitigung von Schäden handelt, deren Behebung dringend geboten ist.

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
Termin buchen